Nutri-Score ist rechtskräftig
Ernährung

Nutri-Score ist rechtskräftig

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Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an.
Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an.

Unternehmen können ab sofort die freiwillige Nährwertkennzeichnung auf ihren Verpackungen nutzen. Allerdings sind dabei die Rechte des Markeninhabers zu beachten.

Gummersbach/Berlin (abz). Durch die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) mit Einfügung des neuen § 4a sind die Regelungen zum Nutri-Score rechtssicher eingeführt worden.
Die Nutzung des Nutri-Score-Zeichens erfolgt freiwillig, da die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen nach geltendem EU-Recht laut Bundesernährungsministerium nicht verpflichtend möglich ist.
Nährwertkennzeichnung Nutri-Score
Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Scores reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an.
Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der Skala zugeordnet. Die Farben Grün bis Rot helfen bei der Orientierung: Ein dunkelgrünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E. Der Nutri­-Score bezieht sich jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Zu seiner Berechnung werden die Angaben der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses verwendet.
Grundsätzlich dürfen alle Lebensmittel, die eine verpflichtende Nährdeklaration auf der Verpackung tragen, mit dem Nutri­-Score gekennzeichnet werden.


Für die Nutzung der neuen Regelung hat der Lebensmittelunternehmer  nach Angaben der Kanzlei KWG Rechtsanwälte die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers einzuholen und die Bedingungen des Markeninhabers für die Nutzung der Marke einzuhalten.
Markeninhaberin des Nutri-Scores ist die Santé publique France - das nationale Gesundheitsamt in Frankreich. Nach der Markensatzung ist die Nutzung des Nutri-Scores kostenfrei. In der Markensatzung sind neben den Bedingungen für die Nutzung des Nutri-Scores auch die Berechnungsmodalitäten des jeweiligen Buchstabens, der im Nutri-Score-Zeichen hervorgehoben wird, geregelt. Das Bundesministerium für Ernährung und Verbraucherschutz (BVL) hat auf seiner Internetseite hilfreiche Informationen zum Nutri-Score eingestellt, zu denen unter anderem die Markensatzung in deutscher Fassung zählt.

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